Übersicht über Bootsführerscheine, Funkzeugnisse und Prüfungsanforderungen in Deutschland
Der Sportbootführerschein (SBF) ist in Deutschland der amtliche Ausweis über die Befähigung zum Führen von Sportbooten. Er wird vom Deutschen Motoryachtverband (DMYV) und vom Deutschen Segler-Verband (DSV) im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) abgenommen.
Der Sportbootführerschein Binnen gilt auf allen deutschen Binnengewässern (Flüsse, Seen, Kanäle). Er ist ab einem Alter von 16 Jahren erhältlich und in drei Varianten verfügbar:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (Multiple-Choice-Fragebogen) und einer praktischen Prüfung auf dem Wasser.
Der Sportbootführerschein See gilt auf Küstengewässern bis 12 Seemeilen vor der Basislinie. Er setzt den SBF Binnen Motor voraus oder kann direkt erworben werden. Mindestalter: 16 Jahre.
Wer auf einem Sportboot eine Seefunkanlage betreiben möchte, benötigt neben der Zuteilung (Ship Station Licence) auch ein gültiges Seefunkzeugnis. In Deutschland werden diese Zeugnisse von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ausgestellt.
Das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zur Bedienung von UKW-Seefunkanlagen (VHF) im mobilen Seefunkdienst. Es ist das Mindestzeugnis für die Nutzung einer UKW-Seefunkanlage auf einem Sportboot.
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) berechtigt zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst weltweit – auf UKW, Grenzwelle (GW/MF), Kurzwelle (KW/HF) sowie über Satelliten (GMDSS).
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) (amtlich: Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) ist erforderlich für die Bedienung von UKW-Funkanlagen auf Binnenwasserstraßen.
Zuständig für die Ausstellung von Seefunkzeugnissen (SRC, LRC, UBI) und die Zuteilung von Ship Station Licences. Außenstellen in Hamburg und Mülheim an der Ruhr.
Website: bundesnetzagentur.de (Seefunk)
Zuständig für die Sportbootführerscheine See sowie für die Überwachung von Seefunkstellen an Bord seegehender Fahrzeuge.
Zuständig für den Vollzug der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) und damit auch für den Pyroschein (FKN) auf Binnengewässern.
Das Informationssystem des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes enthält umfassende Informationen zu Wasserstraßen, Schleusen, Sportbooten und Führerscheinvoraussetzungen.
Website: elwis.de
Motorisierte Schlauchboote unterliegen den gleichen Regelungen wie andere Motorboote. Ab einer bestimmten Motorleistung (je nach Bundesland und Gewässer ab 3,68 kW / 5 PS) ist ein SBF Binnen Motor erforderlich.
Ausländische Bootsführerscheine werden in Deutschland häufig anerkannt, wenn sie internationalen Standards entsprechen. EU-Bootsführerscheine sind in der Regel gültig. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rückfrage beim zuständigen WSA.
Nein. Das Seefunkzeugnis wird nur benötigt, wenn Sie eine Seefunkanlage betreiben möchten. Eine Seefunkanlage ist auf nicht funkausrüstungspflichtigen Sportbooten freiwillig – wird aber aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen.