Fragebogen, Kartenaufgabe, mündliche Ergänzungsprüfung und praktische Prüfung auf See
Rechtsgrundlage: Durchführungsrichtlinien zum Sportküstenschifferschein des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Die Prüfung wird bundesweit durch Prüfungsausschüsse des DSV abgenommen.
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist kein gesetzlich vorgeschriebener Führerschein, wird jedoch von vielen Charterwerften als Nachweis der Befähigung für das Segeln in Küstenrevieren gefordert. Er erweitert den SBF See und dokumentiert fundierte Kenntnisse in Navigation, Seemannschaft, Wetterkunde und Schifffahrtsrecht.
| Voraussetzung | Anforderung |
|---|---|
| Führerschein | Gültiger Sportbootführerschein See (SBF See) |
| Fahrpraxis | Nachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Küstengewässern als Mitsegler oder Schiffsführer |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Prüfungsfrist | Theorie und Praxis müssen innerhalb von 24 Monaten bestanden werden |
Die Theorieprüfung besteht aus zwei unabhängigen Teilen, die beide für sich bestanden werden müssen:
Der Fragebogen enthält Fragen aus den vier Prüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde und Seemannschaft. Jede richtige Antwort ergibt einen Punkt; maximal sind 60 Punkte erreichbar.
Die Kartenaufgabe prüft die praktische Navigationsfähigkeit anhand einer Seekarte. Aufgaben umfassen typischerweise Kurs- und Peilungsberechnungen, Gezeiten, Strom und Wegpunktnavigation. Zulässige Hilfsmittel werden auf dem Prüfungsblatt ausgewiesen; maximal sind 30 Punkte erreichbar.
Wer im Fragebogen 33–38 Punkte oder in der Kartenaufgabe 17–19 Punkte erzielt, muss eine mündliche Prüfung ablegen. Diese dauert maximal 15 Minuten und findet in der Regel noch am selben Prüfungstag statt. Dabei kann der Bewerber Kenntnisse ergänzen und Missverständnisse aus der schriftlichen Prüfung klären.
Fach 1: Navigation
Fach 2: Schifffahrtsrecht
Fach 3: Wetterkunde
Fach 4: Seemannschaft
Die praktische Prüfung dauert bis zu 30 Minuten und findet auf einem geeigneten Küstenfahrzeug (Segelyacht oder Motoryacht) statt. Das Boot muss vom Bewerber selbst gestellt werden, inklusive eines berechtigten Schiffsführers. Die Prüfung sollte bei einer Windstärke von mindestens 2 Beaufort stattfinden, um die Segelmanöver sinnvoll prüfen zu können.
| Manöver | Variante | Versuche |
|---|---|---|
| Boje-über-Bord (Rettungsmanöver) Eine Boje wird übergeben und wieder aufgenommen; simuliert Mensch-über-Bord-Situation |
Unter Segel UND mit Maschinenunterstützung (bei Motor+Segel); nur Motor wenn ausschließlich Motorantrieb | 2 |
| # | Manöver | Versuche |
|---|---|---|
| 1 | Anlegen unter Maschine Kontrolliertes Heranführen an Steg oder Boje unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen | 2 |
| 2 | Ablegen unter Maschine Geordnetes Freifahren vom Liegeplatz | 2 |
| # | Manöver | Versuche |
|---|---|---|
| 1 | Wenden oder Halsen / Q-Wende Kurswechsel durch den Wind oder vor dem Wind, sicher und kontrolliert ausgeführt | 2 |
| 2 | Beidrehen / Beilegen Das Schiff sicher und kontrolliert zum Stoppen bringen, Boot driftet mit dem Wind | 2 |
Aus den folgenden Bereichen stellt der Prüfer bis zu fünf Aufgaben; mindestens drei müssen ausreichend bewertet werden.
| Bereich | Mögliche Aufgaben |
|---|---|
| 2.1 Seemannschaft / Ausrüstung | Seetüchtigkeitskontrolle des Bootes, Leinen belegen/festmachen, Tauwerk und Knoten |
| 2.2 Wetterkunde Pflichtbereich | Wetterinstrumente ablesen (Barometer, Windmesser), aktuelle Wetterlage beurteilen – dieser Bereich wird immer abgefragt |
| 2.3 Navigation | Schiffsort bestimmen, Kurse berechnen, GPS und Kompass bedienen |
| 2.4 Motor / Elektrik / Gas | Motorkontrollen, Fehlersuche bei einfachen Störungen, Gasanlagen-Sicherheit |
| 2.5 Seemannschaft / Manöver max. 2 Aufgaben, 1 muss ausreichend | An-/Ablegen auch über Achtersteven, Drehen/Aufstoppen, Ankermanöver, Segel setzen/bergen, Reffen, Beidrehen, Aufschießer, verschiedene Kurse zum Wind |
| Prüfungsteil | Bestandensbedingung |
|---|---|
| Fragebogen | ≥ 39 Punkte; oder 33–38 Punkte + bestandene mündliche Prüfung |
| Kartenaufgabe | ≥ 20 Punkte; oder 17–19 Punkte + bestandene mündliche Prüfung |
| Pflichtmanöver | alle ausreichend (je 2 Versuche) |
| Sonstige Aufgaben | mind. 3 von max. 5 gestellten Aufgaben ausreichend |