Nautik-Trainer

⚓ Prüfungsordnung – Sportküstenschifferschein (SKS)

Fragebogen, Kartenaufgabe, mündliche Ergänzungsprüfung und praktische Prüfung auf See

Rechtsgrundlage: Durchführungsrichtlinien zum Sportküstenschifferschein des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Die Prüfung wird bundesweit durch Prüfungsausschüsse des DSV abgenommen.

Überblick & Voraussetzungen

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist kein gesetzlich vorgeschriebener Führerschein, wird jedoch von vielen Charterwerften als Nachweis der Befähigung für das Segeln in Küstenrevieren gefordert. Er erweitert den SBF See und dokumentiert fundierte Kenntnisse in Navigation, Seemannschaft, Wetterkunde und Schifffahrtsrecht.

VoraussetzungAnforderung
FührerscheinGültiger Sportbootführerschein See (SBF See)
FahrpraxisNachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Küstengewässern als Mitsegler oder Schiffsführer
Mindestalter18 Jahre
PrüfungsfristTheorie und Praxis müssen innerhalb von 24 Monaten bestanden werden
📝

Theoretische Prüfung – Zwei Teile

Die Theorieprüfung besteht aus zwei unabhängigen Teilen, die beide für sich bestanden werden müssen:

Teil 1: Fragebogen (90 Minuten)

Der Fragebogen enthält Fragen aus den vier Prüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht, Wetterkunde und Seemannschaft. Jede richtige Antwort ergibt einen Punkt; maximal sind 60 Punkte erreichbar.

0–32 Punkte
nicht bestanden
33–38 Punkte
mündliche Prüfung erforderlich
39–60 Punkte
bestanden ✓

Teil 2: Kartenaufgabe (90 Minuten)

Die Kartenaufgabe prüft die praktische Navigationsfähigkeit anhand einer Seekarte. Aufgaben umfassen typischerweise Kurs- und Peilungsberechnungen, Gezeiten, Strom und Wegpunktnavigation. Zulässige Hilfsmittel werden auf dem Prüfungsblatt ausgewiesen; maximal sind 30 Punkte erreichbar.

0–16 Punkte
nicht bestanden
17–19 Punkte
mündliche Prüfung erforderlich
20–30 Punkte
bestanden ✓

Mündliche Ergänzungsprüfung

Wer im Fragebogen 33–38 Punkte oder in der Kartenaufgabe 17–19 Punkte erzielt, muss eine mündliche Prüfung ablegen. Diese dauert maximal 15 Minuten und findet in der Regel noch am selben Prüfungstag statt. Dabei kann der Bewerber Kenntnisse ergänzen und Missverständnisse aus der schriftlichen Prüfung klären.

Prüfungsfächer im Detail

Fach 1: Navigation

  • Seekarten, nautische Veröffentlichungen
  • Kurs- und Peilungsverwandlung
  • Terrestrische Ortsbestimmung
  • Stromnavigation
  • Terrestrische Kompasskontrolle
  • Gezeitenkunde, Gezeitentabellen
  • Gezeitenstromtabellen in der Seekarte
  • Magnetkompass
  • Elektronische Navigation
  • AIS (Aufbau & Gebrauch)
  • GPS, Wegpunktnavigation
  • Radar (Darstellung, Einstellen, Störungen)

Fach 2: Schifffahrtsrecht

  • Schiffspapiere, Logbuchführung
  • Ausrüstungspflicht (Seekarten, Seebücher)
  • Flaggenrecht, Seeunfalluntersuchung
  • KVR (ohne Radarplotten)
  • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (§§ 1–35, 37, 41–53)
  • Umweltschutz (MARPOL, 12 sm)

Fach 3: Wetterkunde

  • Allgemeine Wetterterminologie
  • Wolkenformen
  • Druckgebilde (Hoch, Tief, Front)
  • Land- und Seewind
  • Seewetterberichte anwenden
  • Wichtige Wetterregeln
  • Nebel (Ursachen)
  • Seegang
  • Meteorologische Messgeräte

Fach 4: Seemannschaft

  • Segelfahrzeug: Takelung, Gut, Segel
  • Motorfahrzeug: Technik, Wartung
  • Tauwerk, Bootspflege
  • Manöver im Hafen und auf See
  • Schweres Wetter, Strömungsgewässer
  • Mann-über-Bord-Manöver
  • Sicherheitsausrüstung (inkl. Funk)
  • Seetüchtigkeit
  • Kollision, Grundberührung, Feuer
  • Hilfeleistung und Rettung auf See
  • Ankern, Ankergeschirr, Ankerplätze
  • Manövriereigenschaften

Praktische Prüfung auf See

Die praktische Prüfung dauert bis zu 30 Minuten und findet auf einem geeigneten Küstenfahrzeug (Segelyacht oder Motoryacht) statt. Das Boot muss vom Bewerber selbst gestellt werden, inklusive eines berechtigten Schiffsführers. Die Prüfung sollte bei einer Windstärke von mindestens 2 Beaufort stattfinden, um die Segelmanöver sinnvoll prüfen zu können.

🌍 Die Prüfung kann wahlweise auf der Ostsee, Nordsee, dem Mittelmeer oder dem Atlantik abgelegt werden – je nach Standort des beauftragten Prüfungsausschusses.

1.1 Rettungsmanöver Pflicht – alle müssen ausreichend sein

ManöverVarianteVersuche
Boje-über-Bord (Rettungsmanöver)
Eine Boje wird übergeben und wieder aufgenommen; simuliert Mensch-über-Bord-Situation
Unter Segel UND mit Maschinenunterstützung (bei Motor+Segel); nur Motor wenn ausschließlich Motorantrieb 2

1.2 Motormanöver Pflicht

#ManöverVersuche
1Anlegen unter Maschine
Kontrolliertes Heranführen an Steg oder Boje unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen
2
2Ablegen unter Maschine
Geordnetes Freifahren vom Liegeplatz
2

1.3 Segelmanöver Pflicht

#ManöverVersuche
1Wenden oder Halsen / Q-Wende
Kurswechsel durch den Wind oder vor dem Wind, sicher und kontrolliert ausgeführt
2
2Beidrehen / Beilegen
Das Schiff sicher und kontrolliert zum Stoppen bringen, Boot driftet mit dem Wind
2

2. Sonstige Aufgaben max. 5 gestellt → 3 müssen ausreichend sein

Aus den folgenden Bereichen stellt der Prüfer bis zu fünf Aufgaben; mindestens drei müssen ausreichend bewertet werden.

BereichMögliche Aufgaben
2.1 Seemannschaft / Ausrüstung Seetüchtigkeitskontrolle des Bootes, Leinen belegen/festmachen, Tauwerk und Knoten
2.2 Wetterkunde Pflichtbereich Wetterinstrumente ablesen (Barometer, Windmesser), aktuelle Wetterlage beurteilen – dieser Bereich wird immer abgefragt
2.3 Navigation Schiffsort bestimmen, Kurse berechnen, GPS und Kompass bedienen
2.4 Motor / Elektrik / Gas Motorkontrollen, Fehlersuche bei einfachen Störungen, Gasanlagen-Sicherheit
2.5 Seemannschaft / Manöver max. 2 Aufgaben, 1 muss ausreichend An-/Ablegen auch über Achtersteven, Drehen/Aufstoppen, Ankermanöver, Segel setzen/bergen, Reffen, Beidrehen, Aufschießer, verschiedene Kurse zum Wind

Gesamtergebnis & Hinweise

PrüfungsteilBestandensbedingung
Fragebogen≥ 39 Punkte; oder 33–38 Punkte + bestandene mündliche Prüfung
Kartenaufgabe≥ 20 Punkte; oder 17–19 Punkte + bestandene mündliche Prüfung
Pflichtmanöveralle ausreichend (je 2 Versuche)
Sonstige Aufgabenmind. 3 von max. 5 gestellten Aufgaben ausreichend
⏱️ Theorie und Praxis müssen innerhalb von 24 Monaten bestanden werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
✅ Der SKS wird durch den Deutschen Segler-Verband ausgestellt und international als Kompetenznachweis für das Küstensegeln anerkannt.
← Zurück zur Prüfungsordnungen-Übersicht