Theoretische und praktische Prüfung: Ablauf, Bewertung und vollständiges Prüfungsprotokoll
Rechtsgrundlage: Sportbootführerscheinverordnung (SpFV), zuletzt geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vom 23. Oktober 2024. Die Prüfung wird abgenommen durch Prüfungsausschüsse des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes (DSV).
Der Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen) berechtigt zum Führen von Sportbooten auf den deutschen Bundeswasserstraßen (Flüsse, Kanäle, Seen), die nicht zu den Seeschifffahrtsstraßen gehören. Er wird in drei Varianten erteilt:
| Variante | Geltungsbereich | Mindestalter |
|---|---|---|
| SBF Binnen Motor | Motorboote auf Binnengewässern | 16 Jahre |
| SBF Binnen Segeln | Segelfahrzeuge auf Binnengewässern | 14 Jahre |
| SBF Binnen Motor + Segeln | Kombination beider Antriebsarten | 16 Jahre |
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (schriftlicher Fragebogen) und einem praktischen Teil auf dem Wasser. Beide Teile müssen innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Teilprüfung bestanden werden. An demselben Tag kann ein nicht bestandener Teil nicht wiederholt werden.
Der Fragebogen besteht aus Multiple-Choice-Fragen (je vier Antwortmöglichkeiten, eine davon richtig). Der Bewerber erhält für jede richtige Antwort einen Punkt. Kein Punkt für falsche oder nicht beantwortete Fragen, kein Punktabzug.
| Variante | Fragenanzahl | Zum Bestehen | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|---|
| Motor | 30 Fragen | mind. 24 Punkte | 45 Minuten |
| Segeln | 30 Fragen | mind. 24 Punkte | 45 Minuten |
| Motor + Segeln (Kombi) | 40 Fragen | mind. 30 Punkte | 60 Minuten |
Die Fragen stammen aus dem offiziellen ELWIS-Fragenkatalog, der vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr herausgegeben wird. Beim Kombischein werden Basisfragen mit Motor- und Segelfragen gemischt.
Der Bewerber stellt in der Regel ein geeignetes Sportboot mit Bootsführer (der bereits im Besitz des entsprechenden Führerscheins ist). Der Prüfer begleitet die Fahrt und wertet auf einem offiziellen Praxisprotokoll aus. Für jedes Manöver stehen dem Bewerber zwei Versuche zur Verfügung.
Der Prüfer protokolliert jeden Versuch. Wer nach zwei Versuchen auch nur ein Pflichtmanöver nicht ausreichend beherrscht, hat den praktischen Teil nicht bestanden.
| # | Manöver | Versuche | Bewertung |
|---|---|---|---|
| 1 | Rettungsmanöver unter Maschine Mensch-über-Bord – rasches Aufnehmen einer Person oder eines Gegenstands |
2 | Pflicht – ausreichend |
| 2 | Anlegen unter Maschine Sicheres Heranführen und Festmachen am Steg oder an der Boje |
2 | Pflicht – ausreichend |
| 3 | Ablegen unter Maschine Kontrolliertes Loswerfen und Freifahren vom Liegeplatz |
2 | Pflicht – ausreichend |
Der Prüfer wählt aus dem folgenden Katalog maximal drei Aufgaben aus. Mindestens zwei davon müssen mit ausreichendem Ergebnis absolviert werden.
| # | Manöver | Versuche |
|---|---|---|
| 1 | Kursgerechtes Aufstoppen Das Boot auf geradem Kurs kontrolliert bis zum Stillstand bringen | 2 |
| 2 | Wenden auf engem Raum 180°-Wende mit Vorwärts- und Rückwärtsfahrt auf kleinstmöglichem Radius | 2 |
| 3 | Steuern nach Schifffahrtszeichen / Landmarken Orientierung und Kurshalten anhand von Sichtzeichen im Fahrwasser | 2 |
| 4 | Anlegen einer Rettungsweste / eines Sicherheitsgurts Korrekte Handhabung und sicheres Anlegen des Rettungsmittels | 2 |
| 5 | Manöverschallsignal Eines von drei möglichen Manöversignalen auf der Pfeife ausführen | 2 |
Für den SBF Binnen Segeln (oder den kombinierten Schein) werden zusätzlich Segelmanöver bewertet. Auch hier gilt: je zwei Versuche pro Manöver, protokolliert im offiziellen Praxisprotokoll.
| # | Manöver | Versuche | Bewertung |
|---|---|---|---|
| 1 | Rettungsmanöver unter Segel Mensch-über-Bord unter Segel – rasches Aufnehmen ohne Maschineneinsatz |
2 | Pflicht – ausreichend |
| 2 | Anlegen unter Segel Kontrolliertes Heranführen und Festmachen am Steg allein mit Segelkraft |
2 | Pflicht – ausreichend |
| 3 | Ablegen unter Segel Freifahren vom Liegeplatz ohne Maschinenunterstützung |
2 | Pflicht – ausreichend |
| # | Manöver | Versuche |
|---|---|---|
| 1 | Segel setzen / bergen Ordnungsgemäßes Setzen und sicheres Bergen aller relevanten Segel | 2 |
| 2 | Wenden / Halsen Kurswechsel durch den Wind (Wenden) bzw. vor dem Wind (Halsen) | 2 |
| 3 | Anluven / Abfallen Gezieltes Ändern des Kurses zum Wind hin oder vom Wind weg | 2 |
| 4 | Steuern nach Wind / Schifffahrtszeichen Kurshalten auf vorgegebenen Segelkursen, Orientierung im Fahrwasser | 2 |
| 5 | Anlegen einer Rettungsweste / eines Sicherheitsgurts Korrekte Handhabung und sicheres Anlegen des Rettungsmittels | 2 |
Die Knotenprüfung gehört zur praktischen Prüfung und ist für alle Varianten (Motor, Segel, Kombi) verbindlich. Der Prüfer wählt aus neun möglichen Knoten sieben aus. Der Bewerber muss mindestens sechs davon ausreichend ausführen und deren Verwendungszweck korrekt erklären.
Für jeden Knoten stehen ebenfalls zwei Versuche zur Verfügung. Der Knoten gilt nur dann als ausreichend, wenn er korrekt geknüpft und die Verwendung richtig erklärt wird.
Der Prüfer führt während der gesamten praktischen Prüfung das offizielle Praxisprotokoll nach SpFV Anlage 4. Darin werden alle Manöver, beide Versuche und das jeweilige Ergebnis (ausreichend / nicht ausreichend) dokumentiert. Das Protokoll wird von den Prüfern unterschrieben und ist Bestandteil der Prüfungsakte.
| Prüfungsteil | Bestandensbedingung |
|---|---|
| Theoretischer Teil (Motor) | mind. 24 von 30 Fragen richtig |
| Theoretischer Teil (Kombi) | mind. 30 von 40 Fragen richtig |
| Pflichtmanöver | alle müssen ausreichend sein (beide Versuche möglich) |
| Sonstige Manöver | mind. 2 von 3 gestellten Manövern ausreichend |
| Knotenprüfung | mind. 6 von 7 gestellten Knoten ausreichend ausgeführt + erklärt |
Nach bestandener Prüfung stellt der Prüfungsausschuss den Sportbootführerschein aus. Bei Nichtbestehen wird das Ergebnis binnen 72 Stunden mitgeteilt; ein schriftlicher Bescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung folgt.